Pflegeberatung durch Holter Pflege GmbH
Sie stehen als Mensch im Mittelpunkt unseres Pflegedienstes und all unserer Dienstleistungen. Unsere Pflege soll in einer Atmosphäre stattfinden, in der Sie sich als pflegebedürftiger, behinderter oder älterer Mensch wohlfühlen können. Deshalb sprechen Sie mit unserer Pflegeberatung über Themen wie:
- Pflegeversicherung
- Wohnraumanpassung
- Vermittlung und Anwendung von Hilfsmitteln
- Antragstellung
Das Thema Pflegeberatung ist insofern von Bedeutung, weil eine andere Person Aufgaben und Entscheidungen für Sie übernimmt, wenn Sie selbst wegen einer psychischen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht mehr dazu in der Lage sind. Ihre Betreuungsperson darf nur die Aufgaben ausführen, die Sie wirklich nicht mehr erfüllen können.
Beratung zur Krankenpflege hat an Bedeutung gewonnen
Ausführliche Beratung zur Krankenpflege dient der Aufklärung, Prävention, Heilung und individuellen Förderung. Sie soll dazu beitragen, dass Pflegebedürftige befähigt werden, ihre Lebenssituation eigenverantwortlicher und möglichst unabhängig zu bewerkstelligen. Eine Beratung zur Krankenpflege wird bei uns von examinierten Kranken- und Altenpfleger/innen mit fundierten Kenntnissen und mehrjähriger Berufserfahrung angeboten.
Die Situation von Pflegekunden hat sich geändert: Chronische Erkrankungen haben zugenommen, Krankenhausaufenthalte abgenommen und die Eigenverantwortung der Patienten hat an Bedeutung gewonnen. Um den Pflegebedürftigen die Angst vor der Entlassung zu nehmen und die Überforderung im Umgang mit Krankheit zu minimieren, liegt unseren Pflegefachkräften die Beratung zur Krankenpflege am Herzen.
Geprüftes Personal übernimmt Pflegeberatung
Unser multiprofessionelles Team in Schloss Holte-Stukenbrock & Verl-Kaunitz besteht aus geprüften Krankenpflegern, Krankenpflegerinnen, Altenpflegern, Altenpflegerinnen sowie Altenpflegehelfern, Altenpflegehelferinnen, Hauswirtschafterinnen und Betreuungskräften. Im Rahmen einer Pflegeberatung klären wir die pflegebedürftige Person oder einen pflegenden Angehörigen über die Möglichkeit der Pflege auf. Wir unterscheiden zwischen allgemeiner und persönlicher Pflegeberatung, die auf unterschiedliche Weise gesetzlich verankert sind.
Durch das Pflegefortbildungsgesetz von 2009 definiert § 7a des Sozialgesetzbuchs XI (SGB XI) die persönliche Pflegeberatung als einen Rechtsanspruch. Danach hat jeder Pflegebedürftige oder seine Angehörigen Zugang zu einer Pflegeberatung. Dazu gehören auch finanzielle Angelegenheiten und Vorschriften, die Sie persönlich betreffen. Bei Fragen sprechen Sie uns an!